Der Weg zur Ihrer Immobilienfinanzierung

Finanzierung für Hausbau, Hauskauf oder Sanierung

Sie haben den ersten wichtigen Schritt gemacht und sich für eine individuelle Finanzierungsberatung bei uns entschieden. Nun trennen Sie nur noch wenige Schritte von der Realisierung Ihres Vorhabens. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg und entwickeln mit Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierung.

Informationen zur Vorbereitung

Damit wir uns auf Ihren Finanzierungswunsch optimal vorbereiten können, brauchen wir Ihre Unterstützung und einige Auskünfte vorab.

Bitte füllen Sie hierzu unser Onlineformular "Vorabinformationen" aus. Sämtliche von Ihnen erfassten Daten werden verschlüsselt übertragen.

Ergänzende Informationen und Unterlagen

Unterlagen für das persönliche Beratungsgespräch

In unserem persönlichen Beratungsgespräch erarbeiten wir mit Ihnen zusammen ein Konzept, wie sich Ihr Bau-, Kauf- oder Modernisierungsvorhaben finanziell realisieren lässt. Um alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen, haben Sie uns schon viele Informationen in unserem Vorgespräch übermittelt. Für das persönliche Gespräch werden weitere Unterlagen benötigt. Sofern Ihnen diese bereits vorliegen, bringen Sie diese bitte zum Beratungstermin mit.

Quelle: KfW (Stand: September 2023)

Aktuelle Hinweise

Wichtiger Hinweis: Sofortiger Antragsstopp in den KfW-Programmen "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)"

Anträge in den KfW-Programmen "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)" werden seit dem 14. Dezember 2023 nicht mehr entgegengenommen. Bereits zugesagte Kredite sind von dem Antragsstopp nicht betroffen. Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass die KFN-Förderung ab Anfang Februar 2024 wieder aufgenommen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist und der KfW ein entsprechender Fördertopf zur Verfügung steht. Sie sind von dem Förderstopp betroffen? Ihre Bankberaterin oder Ihr Bankberater unterstützt Sie gern dabei, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu finden.

Neu: "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" (im Aufbau)

Der Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien ist seit dem 1. Januar 2024 durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Die neue Förderung wird eingebettet in die "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)". Zuständig ist die KfW. Neben Investitionszuschüssen wird es auch ergänzende Förderkredite geben. Sie können die Förderung voraussichtlich ab 27. Februar 2024 beantragen. Förderanträge für bis dahin bereits begonnene Umbaumaßnahmen lassen sich rückwirkend stellen.